Foto: ArDanMe /Shutterstock
In unseren Krypto-Nachrichten schreiben wir oft über die Schweiz als Krypto-Vorreiter – sei es durch innovative Startups, progressive Regulierung oder die steigende Akzeptanz digitaler Währungen. Meist sind es positive Meldungen, die das Land als Zentrum für Blockchain-Innovationen positionieren. Doch diesmal sorgt ein weniger erfreulicher Fall für Schlagzeilen: Eine 93-jährige Rentnerin wirft der Zürcher Kantonalbank (ZKB) vor, Krypto-Transaktionen genehmigt zu haben, die sie nie autorisiert hat.
Krypto-Investitionen ohne Zustimmung der Kontoinhaberin
Der Streit zwischen der Rentnerin und der ZKB dreht sich um die Frage, ob die Bank die Überweisungen hätte durchführen dürfen. Ihr Sohn nutzte seine Kontovollmacht, um größere Summen in den Krypto-Sektor zu transferieren. Die Familie behauptet, die Rentnerin habe diese Zahlungen weder gewünscht noch genehmigt.
Der Sohn, der mittlerweile verstorben ist, hatte zuvor sein eigenes Pensionskassenvermögen durch Spekulationen verloren und war auf Sozialhilfe angewiesen. Offenbar sah er in Kryptowährungen eine Möglichkeit, seine finanziellen Verluste wieder auszugleichen.
Geld floss an Krypto-Dienstleister
Die 52.000 Euro wurden an zwei Finanzdienstleister überwiesen, die im Bereich digitaler Währungen tätig sind: Interactive Brokers, ein global agierender Anbieter für den Handel mit Kryptowährungen, und die PJM Investment Akademie, ein Unternehmen, das Investmentkurse anbietet.
Während die ZKB die Transaktionen ohne weiteres durchführte, zeigte sich eine andere Bank vorsichtiger. Die Credit Suisse verweigerte eine ähnliche Überweisung und annullierte sogar die Vollmacht des Sohnes.
Verantwortung der Bank in Frage gestellt
Die Familie wirft der ZKB vor, nicht ausreichend geprüft zu haben, ob die Überweisungen tatsächlich im Interesse der Rentnerin lagen. Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu hinterfragen, insbesondere wenn sie nicht dem üblichen Risikoprofil eines Kunden entsprechen.
Die ZKB hingegen argumentiert, dass eine Kontovollmacht dem Bevollmächtigten grundsätzlich dieselben Rechte wie dem Kontoinhaber einräumt. In der Praxis müssen Banken jedoch bei auffälligen Geldbewegungen besondere Vorsicht walten lassen.
Auch die Schweizerische Bankiervereinigung verweist darauf, dass Banken verpflichtet sind, verdächtige Transaktionen zu prüfen und im Zweifelsfall einzugreifen. Der Fall wirft daher die grundsätzliche Frage auf, inwieweit Finanzinstitute Verantwortung übernehmen müssen, wenn bevollmächtigte Personen Gelder in risikoreiche Anlagen investieren.
Ein möglicher Kompromiss in Sicht?
Die Familie hat den Fall dem Bankenombudsmann gemeldet, doch möglicherweise kommt es nicht zu einem offiziellen Verfahren. Die ZKB hat sich inzwischen an die Familie gewandt und ein Gespräch angeboten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Der Fall zeigt, dass Krypto-Investitionen nach wie vor eine Herausforderung für traditionelle Banken darstellen. Einerseits müssen sie ihren Kunden den Zugang zu digitalen Vermögenswerten ermöglichen, andererseits tragen sie eine Verantwortung, ihre Kunden – insbesondere ältere und möglicherweise weniger technisch versierte Personen – vor ungewollten Risiken zu schützen.