Das FinMaDig sichert deutschen Kryptoanbietern Zugang zum EU-Markt
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Am 18. Dezember hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts (FinMaDig) in letzter Minute verabschiedet. Dieses Gesetz, das die EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) in deutsches Recht umsetzt, war entscheidend für deutsche Kryptoanbieter, um weiterhin am europäischen Markt teilnehmen zu können. Verzögerungen durch das Auseinandergehen der Ampel-Koalition im Bund hatten das Inkrafttreten bis zum Jahresende auf der Kippe stehen lassen.
Warum das FinMaDig unverzichtbar war
Das FinMaDig regelt zentrale Aspekte der Kryptobranche und schafft erstmals verbindliche Vorgaben für Anbieter digitaler Vermögenswerte. Ohne das Gesetz hätten deutsche Unternehmen aus der Branche, wie Kryptobörsen, ab 2025 keine Lizenzanträge mehr stellen und somit nicht mehr im europäischen Wirtschaftsraum agieren können. Das hätte für viele Akteure existenzbedrohende Folgen gehabt, da andere europäische Länder, die die MiCA bereits umgesetzt haben, einen klaren Wettbewerbsvorteil genossen hätten.
Das Gesetz enthält spezifische Regelungen für die Zulassung von Anbietern, den Schutz von Anlegern sowie Anforderungen an die Sicherheit von Plattformen. Für die Kryptobranche in Deutschland bedeutet es nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die Chance, endlich mit innovativen Angeboten auf einem klar regulierten Markt zu agieren. Es erlaubt Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und von der wachsenden Akzeptanz digitaler Vermögenswerte wie Bitcoin (BTC) zu profitieren.
Die Rettung in letzter Minute
Das FinMaDig ist ein wichtiger Schritt, um den deutschen Finanzmarkt zu modernisieren und internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Ohne die Integration der MiCA hätten deutsche Anbieter die Teilnahme am europäischen Kryptomarkt verloren. Kritik gab es jedoch an der Verzögerung: Branchenvertreter betonen, dass ein rechtzeitiges Inkrafttreten den Standort Deutschland gestärkt hätte. Bitkom und andere Organisationen hatten in Stellungnahmen eindringlich auf die Notwendigkeit einer schnellen Verabschiedung hingewiesen.
Mit der neuen Gesetzgebung wird nun die Grundlage für eine regulierte und transparente Nutzung digitaler Finanzprodukte gelegt. Das ebnet den Weg zu einer wettbewerbsfähigen Kryptobranche. Unternehmen können ab sofort Anträge bei der BaFin stellen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Balance zwischen Regulierung und Innovationsförderung in der Praxis gelingt.
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