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Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der neuen europäischen Gesetzgebung zur Krypto-Regulierung hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) neue Richtlinien für Stablecoins veröffentlicht.
Neue Richtlinie für Stablecoins
Später in diesem Jahr wird das viel diskutierte europäische Gesetz Markets in Crypto-Assets (MiCA) in Kraft treten. Dieses Gesetz reguliert und gibt eine klare Richtlinie vor, welchen Anforderungen asset-referenced Tokens (ART’s) und e-money Tokens (EMT’s) genügen müssen, wenn sie in Europa verwendet werden wollen.
ART’s sind Token, die durch einen Basiswert wie Rohstoffe, Immobilien oder einen Korb verschiedener Vermögenswerte gedeckt sind. Im Gegensatz dazu stehen die EMTs. Sie sind an eine Fiat-Währung gebunden und wertbeständig wie Stablecoins.
Vor dem Inkrafttreten von MiCA hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde bereits die Initiative ergriffen und eine neue, speziell auf die Stablecoin-Unternehmen ausgerichtete Richtlinie veröffentlicht.
Einschränkungen für risikoreiche Produkte
Der Bericht enthält eine klare Erläuterung des Verfahrens und des Zeitplans, die die Unternehmen einhalten müssen, um ihre Eigenmittel auf 3 % der durchschnittlichen Vermögenswerte anzuheben. Der Umsetzungsplan muss innerhalb von 25 Arbeitstagen eingereicht werden, danach haben die Unternehmen maximal 6 Monate Zeit, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Aus dem Bericht geht auch hervor, dass die Aufsichtsbehörde Mindestprozentsätze für Vermögensreserven festgelegt hat, die auf täglichen und wöchentlichen Fälligkeiten basieren. Ebenso begrenzt die Aufsichtsbehörde die Konzentration von hochliquiden Finanzinstrumenten für diese Unternehmen.
Handelt es sich bei den Token um Vermögenswerte, die nicht auf eine Fiat-Währung lauten, wie beispielsweise Rohstoffe oder Immobilien, werden diese ebenfalls als hochliquide Token betrachtet. Die europäische Aufsicht hat sich dafür entschieden, auch diese Finanzinstrumente zu beschränken. Auf diese Weise kann ein Unternehmen nicht zu viele dieser riskanten Produkte anbieten.
Weitere Ausarbeitungen in Entwicklung
Derzeit arbeitet die Aufsichtsbehörde noch an der weiteren Spezifizierung der Teile, die sich auf die Kommunikation und Offenlegung beziehen. Dabei stützt sie sich auf die Rückmeldungen, die sie während der letzten Konsultationsphase erhalten hat.
Darüber hinaus hat die EBA bereits einen neuen Abschnitt zu Ausnahmen eingefügt. Darin wird klargestellt, dass die Anforderungen an die Kapitalrücklagen nicht für EMT-Antragsteller gelten, die bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften befreit sind. Bis spätestens 1. Juli 2026 müssen alle Anbieter digitaler Vermögenswerte die neuen Anforderungen erfüllen.