EU versucht, die letzte Fragezeichen zum Krypto-Gesetz MiCA zu klären
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Die Frist für die neue europäische Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) rückt näher, aber es gibt noch viel Unklarheit und Unsicherheit über deren Anwendung und Auswirkungen. Gestern wurden daher noch einige letzte Richtlinien veröffentlicht, um die europäischen Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Kryptogesetz schwer vollständig zu verstehen
Die MiCA-Verordnung umfasst eine Reihe neuer Gesetze, von denen das erste bereits im Juni dieses Jahres in Kraft trat. Die Frist für die endgültige Umsetzung rückt näher, denn sie ist auf den 30. Dezember festgelegt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue, endgültige Richtlinien veröffentlicht, um die europäischen Länder in dieser letzten Phase zu unterstützen. Die neuen Richtlinien sollen mehr Klarheit über die spezifischen Bedingungen und Kriterien schaffen.
Mindestens sechs europäische Länder, darunter Belgien und Luxemburg, haben bereits gemeldet, dass sie es schwierig finden, die Frist einzuhalten. Der Grund dafür sei die Unklarheit und Unsicherheit, die bezüglich der MiCA-Regulierung besteht. Auch sind einige Mitgliedstaaten besorgt über die potenziellen administrativen Belastungen, die die neuen Gesetze mit sich bringen.
EU veröffentlicht neue Richtlinien zur Klarstellung
Der Bericht, in dem die ESMA die neuen Richtlinien festgelegt hat, ist das Ergebnis einer intensiven Feedback-Phase. Daran nahmen nicht nur Mitgliedstaaten, sondern auch Anteilseigner teil. Eine große Sorge war offenbar die Interpretation der MiCA-Gesetze. Die Richtlinien könnten auf viele verschiedene Arten verstanden und angewendet werden.
Letztendlich wurden zwölf Themen in den Bericht aufgenommen. Im Großen und Ganzen beziehen sich fast alle zwölf auf die Klarstellung, wie bestimmte Vermögenswerte klassifiziert werden sollen und auf die rechtliche Anwendung.
Mitgliedstaaten forderten auch, eine klare Definition von Krypto-Vermögenswerten als Finanzinstrumente in die Verordnung aufzunehmen. Die ESMA kommt dieser Forderung entgegen, indem sie mehr Klarheit über die bestehende Financial Instruments Directive II (MiFIDI II) Richtlinie gibt, liefert aber keine neue Definition.
Letzte Feinheiten geklärt
Andere Bedenken, die unter den Mitgliedstaaten herrschten, betrafen unter anderem die rechtliche Übertragbarkeit von Vermögenswerten und die Klassifizierung von Wertpapieren und Derivaten.
Die ESMA gibt an, dass sie weiterhin mit Gesetzgebern und Interessengruppen zusammenarbeiten wird, um die neuen Gesetze und deren Auswirkungen für alle so klar wie möglich zu machen. Der veröffentlichte Bericht wird jedoch der letzte Bericht mit Richtlinien vor der Frist am 30. Dezember sein.