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Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland erfährt bedeutende Änderungen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat neue Richtlinien veröffentlicht, während gleichzeitig erste Gerichtsurteile speziell zu Meme-Coins gefällt wurden. Für Krypto-Anleger ergeben sich daraus umfangreichere Dokumentationspflichten und neue Verfahrensweisen bei der steuerlichen Behandlung ihrer digitalen Vermögenswerte.
BMF veröffentlicht neue Richtlinien zur Krypto-Besteuerung
Am 6. März 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen ein neues Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten veröffentlicht. Das Dokument legt umfangreiche Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige fest und präzisiert die Anforderungen für eine „tatsächliche Verständigung“ mit den Finanzbehörden.
Die neuen Richtlinien stellen eine Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Kryptowährungen dar und sollen mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen. Allerdings bleiben trotz des BMF-Schreibens viele Fragen offen, und einige Aspekte werden bereits durch aktuelle Gerichtsurteile in Frage gestellt.
Erstes Gerichtsurteil zu Meme-Coins
Das Finanzgericht Nürnberg hat kürzlich ein wegweisendes Urteil speziell zu Meme-Coins gefällt. Es handelt sich dabei um das erste Gerichtsurteil, das sich explizit mit dieser Kategorie von Kryptowährungen befasst, nachdem bisherige Urteile nur Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und Monero (XMR) betrafen.
Bemerkenswert sei laut CEO der Pekuna GmbH, Werner Hoffmann, dass das Gericht von seiner früheren kritischen Haltung zur Krypto-Besteuerung teilweise abgerückt ist. Immerhin akzeptierte es das LiFo-Verfahren (Last-in-First-out) für die Bewertung, entgegen der vom Finanzamt bevorzugten FiFo-Methode (First-in-First-out) – bei LiFo gelten die zuletzt gekauften Einheiten als zuerst verkauft, was für Anleger oft steuerlich günstiger ist als die FiFo-Methode, bei der die ältesten Käufe zuerst veräußert werden.
Allerdings erfolgt mit dem Urteil auch eine partielle Verlagerung der Beweislast vom Finanzamt auf den Steuerpflichtigen.
„Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch bedenklich. Vertrauen und Rechtssicherheit? Fehlanzeige.“, so Hoffmann in einem Beitrag auf LinkeIn.
Strengere Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger
Die neuen Regelungen bringen verschärfte Steuervorschriften für Kryptowährungen mit sich. Krypto-Anleger müssen nun umfangreichere Dokumentationen ihrer Transaktionen vorweisen können.
Der Fokus der Steuerbehörden könnte sich in Zukunft verstärkt auf Meme-Coins richten, wie aus Veröffentlichungen der Wirtschaftswoche und Cryptopolitan hervorgeht. Die erhöhten Dokumentations- und Nachweispflichten stellen viele Anleger vor Herausforderungen, insbesondere wenn sie auf verschiedenen Plattformen aktiv sind oder ältere Transaktionen nachweisen müssen.
Möglichkeit der „tatsächlichen Verständigung“
Ein wichtiges Instrument im Umgang mit lückenhaften Daten ist die sogenannte „tatsächliche Verständigung“. Dieses Verfahren ermöglicht eine vertragliche Einigung mit dem Finanzamt über einen Sachverhalt, wenn die Datenlage unvollständig ist – beispielsweise nach der Insolvenz einer Kryptobörse.
Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist laut Matthias Steger, einem auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater, die transparente Offenlegung der Datenlücken in der Steuererklärung. Er warnt auf LinkedIn davor, dass eine unsaubere Darstellung der Situation der „direkte Weg ins Strafverfahren“ sein kann.
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bleibt trotz der neuen Regelungen komplex und teilweise unklar. Eine vollständige Rechtssicherheit scheint noch nicht erreicht, und es wird voraussichtlich weitere Gerichtsurteile geben, bis alle strittigen Fragen geklärt sind.
Für Krypto-Investoren bedeutet diese Situation einen erhöhten Handlungsbedarf: Sie sollten ihre Dokumentation und Aufzeichnungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Im Zweifel kann die Konsultation eines auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberaters ratsam sein, um sowohl steuerliche Nachteile als auch rechtliche Risiken zu vermeiden.