Foto: 24K-Production/Shutterstock
Genesis Global Capital wird eine erhebliche Strafe zahlen. Die nun insolvente Krypto-Leihplattform hat einem endgültigen Urteil zugestimmt, in dem sie 21 Millionen Dollar an Strafen an die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zahlen muss. Die Strafe folgt nach einem Verstoß gegen die Wertpapiergesetze in den Vereinigten Staaten durch Nutzung des nicht mehr existierenden Gemini Earn Programms.
Krypto-Vergleich
Die Klage wurde im Januar 2023 eingereicht und erhielt kürzlich noch einen Antrag von Genesis und der Krypto Börse Gemini, das Verfahren mit der SEC einzustellen. Doch vergeblich, der Richter lehnte die Anträge ab. Seitdem die US-Behörde die Anklagen vorangetrieben hat, haben Genesis und zwei Tochtergesellschaften ihren Konkurs angemeldet.
Früher dieses Jahres gab Genesis bereits bekannt, der Strafe von 21 Millionen Dollar zuzustimmen. Am vergangenen Dienstag hat die SEC offiziell angekündigt, dass der Deal nun abgeschlossen ist. Die US-Behörde gab an, dass sie die Strafzahlung erst später erhalten werden. Zuerst werden die Gläubiger entschädigt, danach wird die Abrechnung der Strafe durchgeführt.
Insgesamt hat das Unternehmen 900 Millionen Dollar an Kundengeldern verloren. Gleichzeitig muss Genesis nun eine Strafe von 21 Millionen Dollar an die SEC zahlen. Ein Rückschlag für Gläubiger, die aufgrund der hohen Strafe möglicherweise weniger Geld zurück erhalten können.
Gary Gensler misstrauisch gegenüber Krypto-Leihplattformen
Der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler, möchte ein klares Signal an die Investoren und die Krypto-Community senden. Er sieht ein großes Risiko in Krypto-Leihplattformen, nicht unerwartet, da Genesis nicht die erste Krypto-Leihplattform ist, die einen Konkurs beantragt hat. Auch die Krypto-Leihplattformen Celsius und BlockFi haben im Jahr 2022 ein Konkursverfahren beantragt. Gensler äußerte sich in einem Statement der SEC folgendermaßen:
“Die heutige Einigung baut auf früheren Maßnahmen auf, um dem Markt und den Anlegern klar zu machen, dass Plattformen für Krypto-Leihgeschäfte und andere Zwischenhändler unseren bewährten Wertpapiergesetzen entsprechen müssen.“